Grünes Wissen - Deine FAQs
ASBEST Stand 29.09.2026
Das Thema Asbest im Burgenland beschäftigt viele Menschen – und wir verstehen, dass damit Sorgen und viele Fragen verbunden sind. Uns ist wichtig, hier weder zu dramatisieren noch zu verharmlosen. Wir wollen transparent informieren, wissenschaftliche Erkenntnisse verständlich einordnen und klar aufzeigen, was bereits passiert ist, was noch offen ist und wohin man sich bei einem konkreten Verdacht wenden kann. Auf dieser Seite sammeln wir deshalb laufend den aktuellen Stand, Antworten auf häufige Fragen und weiterführende Informationen.
Asbest ist nicht nur ein früher verwendeter Baustoff, sondern kommt auch natürlich in bestimmten Gesteinsformationen vor. Im sogenannten Rechnitzer Fenster im Südburgenland können asbestiforme Minerale etwa in Serpentinit vorkommen. Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes Gestein aus dieser Region Asbest enthält. Eine verlässliche Bestimmung ist nur durch eine fachkundige Laboranalyse möglich.
Asbest kann gesundheitsschädlich sein, wenn lungengängige Fasern freigesetzt und eingeatmet werden. Asbest gilt grundsätzlich als krebserregend. Entscheidend für das tatsächliche gesundheitliche Risiko sind dabei insbesondere die Höhe und Dauer der Belastung sowie die Menge und Art der eingeatmeten Fasern.
Bei natürlich vorkommendem asbesthaltigem Gestein ist deshalb entscheidend, ob und unter welchen Bedingungen Fasern aus dem Material freigesetzt werden. Eine bloße Feststellung von Asbest im Gestein bedeutet nicht automatisch eine gesundheitliche Gefährdung.
Für uns gilt daher das Vorsorge- und Minimierungsprinzip: Wo vermeidbare zusätzliche Belastungen entstehen können, sollen diese so weit wie möglich reduziert werden.
Nein. Entscheidend ist, ob Fasern aus dem Material freigesetzt werden und in die Atemluft gelangen.
Besonders relevant können mechanische Belastungen sein – etwa Abbau, Zerkleinern, Schleifen, Abrieb oder das Befahren staubiger Flächen. Ist das Material dauerhaft gebunden, etwa in Asphalt, wird das Freisetzungsrisiko von den Expert der Taskforce als sehr gering eingeschätzt.
Die erste Messreihe umfasste 66 Messpunkte. Bei allen lag die Faseranzahlkonzentration unter dem von der Taskforce verwendeten Referenzwert von 1.000 Fasern pro Kubikmeter Luft. Bei 58 der 66 Messpunkte wurden weniger als 400 Fasern/m³ gemessen. Schon damals wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei wärmerer und trockenerer Witterung höhere Werte auftreten können.
Deshalb wurden weitere Messungen unter anderen Witterungsbedingungen vorgenommen.
Ja. Genau diese Messungen sind inzwischen erfolgt.
Dabei zeigte sich, dass Trockenheit und starke Staubentwicklung einen deutlichen Unterschied machen können. Am 7. Mai wurden in Großpetersdorf an drei Messpunkten im Ortsbereich 1.903, 1.191 und 1.190 Fasern/m³ gemessen. Bei einer gezielt stauberzeugenden Nutzungssimulation am Mühlschlog wurden 13.387 beziehungsweise 8.925 Fasern/m³ festgestellt. Die Taskforce weist darauf hin, dass dort bewusst ein Worst-Case-Szenario mit sehr starker Staubentwicklung simuliert wurde.
Nach Maßnahmen zur Staubreduktion wurden am Mühlschlog bei weiteren Messungen 276 beziehungsweise 150 Fasern/m³ festgestellt.
Bei einer weiteren Messung am 29. Mai wurden in Kohfidisch in der Nähe einer Schotterstraße 1.105 Fasern/m³ gemessen. Die Gesamtauswertung hält ausdrücklich fest, dass Werte oberhalb der zu erwartenden Hintergrundbelastung aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes Anlass zum Handeln geben.
Wichtig ist: 1.000 Fasern/m³ sind kein gesetzlicher Grenzwert für die Außenluft.
Für natürlich vorkommendes Asbest in der Außenluft gibt es in Österreich derzeit keinen gesetzlich verbindlichen Grenzwert. Die Taskforce hat deshalb 1.000 Fasern/m³ als Referenzwert herangezogen – in Anlehnung an einen Referenzwert des Umweltbundesamtes für den Schutz Dritter nach Asbestsanierungen.
Die Taskforce bewertet eine langfristige Belastung in dieser Größenordnung als mit einem geringen gesundheitlichen Risiko verbunden. Gleichzeitig gilt ausdrücklich das Minimierungsprinzip: Auch unterhalb dieses Referenzwertes sollen vermeidbare zusätzliche Faserbelastungen reduziert werden.
Der Arbeitsplatzgrenzwert von derzeit 10.000 Fasern/m³ ist ein arbeitsrechtlicher Grenzwert für beruflich exponierte Personen und nicht als Grenzwert für die allgemeine Bevölkerung oder die Außenluft zu verstehen.
Nach der derzeitigen fachlichen Bewertung der Taskforce gibt es keinen Hinweis auf eine allgemeine akute Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung. Gleichzeitig haben die späteren Messungen gezeigt, dass bei bestimmten örtlichen Bedingungen und starker Staubentwicklung erhöhte Faserbelastungen auftreten können. Genau dort muss nach dem Vorsorge- und Minimierungsprinzip gehandelt werden.
Für uns ist deshalb beides wichtig: keine unnötige Angst erzeugen – aber konkrete Belastungsquellen auch nicht kleinreden.
Das eigens für die Asbestfrage eingerichtete Luftmessprogramm der Taskforce ist inzwischen abgeschlossen. Die Ergebnisse sind veröffentlicht und bilden die Grundlage für weitere fachliche Bewertungen und Maßnahmen.
Die reguläre Luftqualitätsüberwachung des Landes Burgenland wird unabhängig davon weitergeführt.
Bereits Anfang Jänner 2026 wurden nach auffälligen Materialanalysen vier Steinbrüche in den Bezirken Oberwart und Oberpullendorf behördlich geschlossen. Für die weiteren Behördenverfahren wurden unter anderem 67 Gesteinsproben und 46 Produktproben von der Montanuniversität Leoben analysiert. Die Gutachten umfassen mehrere tausend Seiten und liegen seit Juni bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden.
Auf den rund 1.800 Kilometern Landesstraßen wurde Streusplitt im Frühjahr durch staubarme Nasskehrung entfernt. Laut Bau und Betrieb Burgenland wurde im Winter 2025/26 auf Landesstraßen ausschließlich asbestfreier Streusplitt eingesetzt.
In Großpetersdorf wurden nach erhöhten Messwerten Sofortmaßnahmen zur Staubminimierung gesetzt und eine dauerhafte Bindung der Oberfläche vorbereitet.
Die aktuelle Empfehlung der Taskforce ist klar: Bei festgestellt asbesthaltigem oder verdächtigem losem Material soll dieses – sofern möglich – sachgerecht und unter Wasserzugabe entfernt und fachgerecht entsorgt werden.
Ist eine Entfernung nicht möglich, soll das Material gebunden werden, beispielsweise durch Asphaltierung oder Überdeckung mit Humus. Trockenes Kehren oder andere Arbeiten, die unnötig Staub erzeugen, sollen vermieden werden.
Weiße oder helle Stellen im Gestein sind kein sicherer Beweis für Asbest. Auch andere Minerale können ähnlich aussehen. Sicherheit bringt nur eine fachgerechte Laboranalyse.
Bei Verdacht sollte das Material nicht unnötig bewegt, zermahlen oder trocken aufgekehrt werden. Wer Schotter oder Rollsplitt gekauft hat, kann sich außerdem an den jeweiligen Verkäufer oder Lieferanten wenden und eine mögliche Prüfung beziehungsweise Gewährleistung klären.
Für Gemeindestraßen und kommunale Flächen ist grundsätzlich die jeweilige Gemeinde als Eigentümerin beziehungsweise Straßenerhalterin verantwortlich.
Sie kann verdächtiges Material untersuchen lassen. Bei festgestellt asbesthaltigem oder verdächtigem Material empfiehlt die Taskforce nach Möglichkeit eine staubarme Entfernung und fachgerechte Entsorgung beziehungsweise, wenn das nicht möglich ist, eine dauerhafte Bindung.
Wir finden: Die Gemeinden dürfen mit dieser schwierigen Aufgabe nicht allein gelassen werden. Es braucht klare, einheitliche fachliche Empfehlungen und Unterstützung bei der Umsetzung.
Für natürlich vorkommendes asbesthaltiges Gestein gibt es bereits rechtliche Vorgaben. Gleichzeitig hat die aktuelle Causa gezeigt, dass bei der praktischen Anwendung und bei einzelnen Fragen noch Klärungsbedarf besteht.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft hat inzwischen klargestellt: Wird Gestein lediglich gebrochen und nach der dabei zufällig entstehenden Größe ausgesiebt, gilt es rechtlich als Stoff im Sinne der europäischen Chemikalienregelungen. Weist das Material einen Asbestgehalt von mehr als 0,1 Masseprozent auf, ist es als krebserzeugend der Kategorie 1A einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Die Abgabe an Verbraucher ist in diesem Fall untersagt. Für diese Einstufung ist der Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer verantwortlich.
Gleichzeitig bestehen offene Fragen etwa bei der konkreten Bestimmung des Asbestgehalts und bei der dafür erforderlichen Probenahme und Analytik. Das Bundesministerium gibt dafür kein bestimmtes Analyseverfahren vor, verlangt aber ein geeignetes und validiertes Verfahren mit einer ausreichend niedrigen Bestimmungsgrenze und einer repräsentativen Beprobung.
Die vier Steinbrüche in Rumpersdorf, Bernstein, Badersdorf und Pilgersdorf sind weiterhin behördlich geschlossen. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Oberwart prüft derzeit unter anderem die von den Betreibern vorgelegten Arbeitspläne sowie die bereits vorliegenden Sachverständigengutachten und Stellungnahmen.
Gleichzeitig wurden wesentliche Punkte der Rechtslage durch das zuständige Bundesministerium konkretisiert. Noch offen ist insbesondere die Frage nach einem einheitlichen Analyseverfahren zur Bestimmung des Asbestgehalts. Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Wiederaufnahme des Betriebs liegt derzeit noch nicht vor.
Für uns gilt: Eine mögliche Wiederaufnahme darf nur erfolgen, wenn der Schutz von Beschäftigten, Bevölkerung und Umwelt gewährleistet ist.
Ende September hat Greenpeace Hinweise auf mögliche asbesthaltige Materialien bei mehreren Schulen und Kindergärten veröffentlicht. Von 22 gemeldeten Standorten in Ostösterreich liegen 19 im Burgenland. Dabei handelt es sich überwiegend um Verdachtsmeldungen aus der Bevölkerung und nicht um 19 behördlich bestätigte Asbestbelastungen.
Das Land Burgenland und die Bildungsdirektion haben angekündigt, diese Hinweise ernst zu nehmen. Die Taskforce steht den jeweiligen Schulerhaltern für die fachliche Abklärung zur Verfügung. Gerade an Orten, an denen Kinder täglich unterwegs sind, braucht es aus unserer Sicht eine sorgfältige und nachvollziehbare Prüfung konkreter Verdachtsfälle.
Nach Angaben der Taskforce liegen den burgenländischen Gesundheitsämtern derzeit keine Hinweise auf ein gehäuftes Auftreten asbestassoziierter Erkrankungen vor.
Behauptungen über regionale Häufungen bestimmter Erkrankungen müssen wissenschaftlich und epidemiologisch überprüft werden. Gerade weil Asbesterkrankungen oft erst viele Jahre oder Jahrzehnte nach einer Exposition auftreten können, halten wir eine seriöse wissenschaftliche Aufarbeitung historischer Belastungen für sinnvoll. Die WHO weist auf lange Latenzzeiten asbestbedingter Erkrankungen hin.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner ist in der Landesregierung unter anderem für Umweltschutz, Luftreinhaltung und Immissionsschutz zuständig.
Unsere Haltung ist deshalb eindeutig:
Wir wollen weder dramatisieren noch verharmlosen.
Wir stehen für:
• wissenschaftlich fundierte Entscheidungen,
• größtmögliche Transparenz bei Messwerten und Maßnahmen,
• das Vorsorge- und Minimierungsprinzip,
• konkrete Maßnahmen dort, wo zusätzliche Belastungen vermieden werden können,
• klare Unterstützung für Gemeinden und Betroffene,
• österreichweit eindeutige gesetzliche Regeln für natürlich vorkommendes Asbest.
Und wir wollen künftig regelmäßiger darüber informieren, was bereits passiert ist, was gerade passiert und welche Fragen noch offen sind.
Denn Transparenz bedeutet für uns auch, offen zu sagen, wenn es auf eine Frage noch keine abschließende Antwort gibt.
Das Land veröffentlicht die Messdaten, Standorte, fachlichen Erläuterungen und Empfehlungen auf der Website der Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“. Dort finden sich auch die Kontaktdaten der Asbest-Hotline.
Hier die wichtigsten Links:
Taskforce “Vorsorgeabklärung Luftqualität”
Karte der Messstandorte
Messergebnisse Stand 29.09.2026