Bargeld in der Verfassung
Die Debatte um die Bargeldabschaffung wurde in den letzten Jahren durch die zunehmende Digitalisierung und den damit einhergehenden Veränderungen im Zahlungsverkehr, sowie durch populistische Behauptungen zur Abschaffung und Maßnahmen wie die Einführung von Obergrenzen für Bargeldtransaktionen und den digitalen Euro immer wieder befeuert.
Wir Grünen setzen uns für die Wahlfreiheit bei Zahlungsmitteln und den Schutz von Konsument:innen ein. Wir lehnen die Abschaffung von Bargeld ab, befürworten aber Maßnahmen zur Geldwäscheprävention. Während populistische Behauptungen die Abschaffung des Bargelds in den Vordergrund stellen, ist es wichtig, die tatsächlichen Hintergründe zu verstehen. So gibt es bereits Regelungen zur Bargeldannahme, und die Einführung eines digitalen Euros bietet eine erweiterte Zahlungsmöglichkeit, ohne das Bargeld zu ersetzen.
Eine spannende Debatte, zu der wir hier gerne ein paar Einblicke geben wollen.
Bar oder mit Karte?
Auf europäischer Ebene ist das Thema der Bargeldannahme durch Empfehlungen, nicht durch klare Gebote, geregelt. Empfehlung 2010/191/EU der EU-Kommission bestätigt, dass „der Empfänger einer Zahlungsverpflichtung nicht befugt [ist], eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen“, sofern keine explizite Einigung auf ein anderes Zahlungsmittel erfolgt ist.
Für eine Regelung zur Annahmepflicht im Verfassungsrang stehen wir nicht, das ist aus unserer Sicht sicherlich nicht zweckmäßig. Aus Perspektive des Konsument:innenschutzes bedürfen Menschen ohne Konto eines besonderen Augenmerks. Dazu zählen zum Beispiel Menschen – oft Frauen – die in Partnerschaften leben und über kein eigenes Konto verfügen. Aber auch jene Bevölkerungsgruppen, welche aus anderen Gründen keinen Zugang zu unbaren Zahlungsmitteln haben. Die finanzielle Inklusion dieser Gruppen braucht daher gezielte Maßnahmen.
Zugang zu einem eigenen Konto
Das Ziel sollte sein, jedem Menschen in Österreich den Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Funktionen zu gewährleisten. Genauso wichtig ist der einfache und kostenfreie Zugang zu Bargeld. Eine langjährige Forderung unsererseits ist die Wiederherstellung einer generellen Entgeltbefreiung von Verbraucher:innen bei Bargeldbehebungen (nachdem die bisherige Regelung in §4a VZKG höchstgerichtlich aufgehoben wurde).
Der Idee eines digitalen Euros stehen wir offen gegenüber. Dieser muss eine Reihe von Herausforderungen meistern: die Zahlungsdaten schützen, die Finanzmarktstabilität wahren, die Anfälligkeit für die Nutzung zur Geldwäsche minimieren. Er bietet aber auch Chancen, z.B. die Schaffung einer europäischen elektronischen Zahlungsalternative. Eine Alternative wird das “elektronische Bargeld” Digitaler Euro aber weiterhin auch zum physischen Bargeld bleiben, Anderes ist derzeit nicht zu erwarten.
Flächendeckende Bargeld - Versorgung?
Österreichs Banken haben zugesagt, dies durch ein dichtes Netz an Bankomaten zu gewährleisten. Sollte dies nicht mehr freiwillig erfüllt werden, könnten gesetzliche Vorgaben zur Mindestversorgung mit Bankomaten eingeführt werden.
Klare Position beziehen
Wir Grüne werden in den parlamentarischen Diskussionen zum Thema Bargeld auch weiterhin eine klare Position beziehen. Wir stehen für die grundsätzliche Beibehaltung von
Bargeld, Wahlfreiheit beim Zahlungsmittel aber ausreichend Schutz gegen
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Eine Abschaffung des Bargelds ist weder
geplant noch gewollt.
Leider werden in Bezug auf diese Thematik jedoch immer wieder
Falschinformationen in Umlauf gebracht, die verunsichern können. Daher möchten
wir gerne einige faktenbasierte Informationen zu immer wieder gestreuten
Behauptungen übermitteln:
Zur Behauptung "Die Abschaffung des 500-Euro-Scheins ist ein Zeichen für die Abschaffung des Bargelds."
” Diese Aussage ist falsch. Die
Produktion der 500-€-Banknote wurde aufgrund des Verdachts der breitflächigen Nutzung zu illegalen Zwecken bereits 2016 eingestellt. Die bestehenden Scheine bleiben gesetzliches Zahlungsmittel und behalten auf Dauer ihren Wert. Der 500- Euro-Schein hatte tatsächlich kaum Bedeutung im Zahlungsverkehr der
Bürger:innen der Europäischen Union – mit Ausnahme von einigen wenigen.
In den USA wurden Scheine jenseits der 100 Dollar übrigens schon 1969 eingezogen, seit 1945 wurden keine mehr gedruckt. Das Land hat seither keine Anstalten gemacht, das Bargeld komplett abzuschaffen.
Zur Behauptung "Die Abschaffung des Bargelds beginnt mit der Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen."
Diese Aussage ist falsch. Der Mythos fußt auf einer von der EU-Kommission im Herbst 2020 durchgeführten
öffentlichen Konsultation, welche die Meinung zu zwei Optionen einholen sollte: die Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen und ein damit verbundenes Rundungsgebot auf den nächsten 5-Cent-Betrag. Solche Konsultationen sind der Kommission von der EU (also auch dem EU-Rat) explizit aufgetragen
worden. In Erwägungsgrund (7) zur Verordnung (EU) Nr. 651/2012 heißt es:
“Die Verwendung verschiedener Stückelungen von Euro-Münzen und Euro-Banknoten, wie sie derzeit konzipiert ist, sollte von den zuständigen Organen hinsichtlich ihrer Kosten sowie öffentlichen Akzeptanz regelmäßig und sorgfältig geprüft werden. Die Kommission sollte insbesondere eine
Folgenabschätzung über eine fortgesetzte Ausgabe von 1- und 2-CentMünzen vornehmen.” Die Konsultation hat bisher nicht zu einem Vorschlag für die Abschaffung geführt. 1- und 2-Cent-Münzen würden selbst dann
gesetzliches Zahlungsmittel bleiben, wenn ein Vorschlag zur Abschaffung angenommen werden würde.
Zur Behauptung "Ein digitaler Euro ist der erste Schritt zur Abschaffung des Bargelds."
Diese Aussage ist ebenfalls irreführend. Der LegislativVorschlag zum Digitalen Euro wurde gerade erst von der EU-Kommission vorgestellt. Der digitale Euro soll “Bargeld in elektronischer Form” werden, also viele der Eigenschaften von Bargeld erhalten (gesetzliches Zahlungsmittel in der gesamten Union, Funktion des Werterhalts, Bezahlmöglichkeit ohne Netzwerkverbindung) und mit den Vorteilen elektronischer Zahlungsmittel kombinieren. Er ist also kein Schritt zur Abschaffung des Bargelds, sondern eine Erweiterung der Zahlungsmöglichkeiten in der EU. Das Legislativpaket sieht zudem vor, Klarheit darüber zu schaffen, was unter “gesetzliches Zahlungsmittel” auch in Bezug auf echtes Bargeld zu verstehen ist, wobei ein Schwerpunkt auf Akzeptanz und Zugang liegt.
Wähl, als gäb´s ein Morgen
Wer´s bis hier her geschafft hat, bekommt ein großes Lob. Geld kann ein trockenes Thema sein, gleichzeitig betrifft es uns aber alle, in jeder Lebenslage, jeden Tag.
Umso wichtiger ist es, hier klar Stellung zu beziehen und darauf zu achten, dass Regelungen und Gesetze niemals jemanden ausschließen.
Wenn du dich noch genauer informieren möchtest, wofür sich die Grünen einsetzen, schmökere gerne in unserem Wahlprogramm.
Alle Infos findest du HIER.