Bundesregierung sabotiert nationalen Renaturierungsplan
LH-Stv.in Haider-Wallner: „Lückenhafter Plan schadet Österreichs Verhandlungsposition auf EU-Ebene – Bund riskiert Vertragsverletzungsverfahren“
Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung sollen geschädigte Ökosysteme in Europa schrittweise wieder in einen guten Zustand gebracht werden. 76 Prozent der Österreicher befürworten das, im Burgenland sind es sogar 88 Prozent. Intakte Ökosysteme sind nicht nur für die Artenvielfalt wichtig, sondern auch für Wasserversorgung, fruchtbare Böden und den Schutz vor Extremwetter. Burgenlands Landeshauptmann-Stellvertreterin und Umweltlandesrätin Anja Haider-Wallner kritisiert, dass die Bundesregierung den nationalen Wiederherstellungsplan aus ihrer Sicht verzögert und inhaltlich verwässert.
Am 1. September hätte Österreich den Entwurf für den nationalen Wiederherstellungsplan an die Europäische Kommission übermitteln müssen. Doch bis zuletzt gibt es Streit über Datengrundlagen, Berechnungsmethoden und ausstehende Aufträge. Burgenlands Landeshauptmann-Stellvertreterin und Umweltlandesrätin Anja Haider-Wallner kritisiert die Bundesregierung scharf: „Ein belastbarer Plan zeigt, welche Renaturierungsmaßnahmen Österreich braucht und welche Mittel dafür notwendig sind. Mit einem lückenhaften Plan schwächt die Bundesregierung ihre eigene Position in Brüssel und riskiert ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich.“
Seit rund einem Jahr erarbeiten die Bundesländer ihre fachlichen Beiträge zum Wiederherstellungsplan. Besonders umstritten ist die Naturschutz-Arbeitsgruppe zu Artikel 4 der EU-Verordnung. Obwohl ursprünglich das Umweltbundesamt beauftragt werden sollte, wurden auf Druck des Umweltministeriums zusätzlich das Bundesforschungszentrum für Wald und die HBLFA Raumberg-Gumpenstein beigezogen. Seither gibt es Streit über Datengrundlagen und Berechnungsmethoden.
Auch bei der Finanzierung und Beauftragung notwendiger Grundlagen sieht Haider-Wallner massive Verzögerungen: „Die Finanzierung wurde bereits im September 2025 zugesagt. Der erste Teil der Arbeiten wurde trotzdem erst im Februar 2026 beauftragt, der zweite wesentliche Teil ist bis heute offen. Der Bund hält sich nicht an die eigenen Fristen und blockiert damit offensichtlich einen sinnvollen Renaturierungsplan.“
Fragwürdige Veränderungen bei der Datengrundlage
Besonders kritisch sieht Haider-Wallner die veränderte Berechnung des Renaturierungsbedarfs. Im österreichischen Waldbiodiversitätsbericht wurden im Februar 2026 noch rund 40 Prozent der geschützten Waldlebensraumflächen als in gutem Zustand ausgewiesen. In einer wenige Monate später vorgelegten Neufassung sind es hingegen 93 Prozent – aufgrund einer geänderten Berechnungsmethode.
„Wenn der Anteil der Wälder in gutem Zustand innerhalb weniger Monate von 40 auf 93 Prozent steigt, ohne dass sich die Natur entsprechend verändert hat, muss man sich fragen, wie dieses Ergebnis zustande kommt. Auf dem Papier sinkt dadurch der Renaturierungsbedarf drastisch – aber eben nur auf dem Papier“, so Haider-Wallner.
Eine verlässliche Datengrundlage sei auch für die anstehenden EU-Budgetverhandlungen entscheidend. Nur wenn der tatsächliche Renaturierungsbedarf seriös ausgewiesen wird, könne Österreich die dafür notwendigen Mittel gegenüber der EU argumentieren.
„Wir brauchen einen Plan, der den tatsächlichen Handlungsbedarf abbildet. Wird dieser durch eine unseriöse Methodik kleingerechnet, schwächt das Österreich bei den EU-Budgetverhandlungen“, warnt Haider-Wallner.
Renaturierung statt Dürre
Gerade angesichts der aktuellen Dürreschäden von mindestens einer Milliarde Euro – davon 65 Millionen Euro im Burgenland – sei Renaturierung wichtiger denn je. Wasserrückhalteflächen, gesunde Böden, Moore und intakte Ökosysteme helfen dabei, Wasser in der Landschaft zu halten und die Landwirtschaft widerstandsfähiger gegen Trockenheit und Extremwetter zu machen.
„Renaturierung ist gerade jetzt eine Investition in eine zukunftsfitte Landwirtschaft. Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen Klimaanpassung, gesunde Böden und Planungssicherheit – keine Schönrechnung des Problems durch das Ministerium.“
Sollte die Bundesregierung eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen, müsse sie den Prozess nutzen, um einen fachlich belastbaren Wiederherstellungsplan vorzulegen, so Haider-Wallner abschließend.