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05.12.2024 Grünes Wissen

Land­tags­wahl 2025 - Brief­wahl

Beantragung und Fristen für die Wahlkarte

Wer am Wahltag nicht in der Lage ist, im zuständigen Wahllokal zu wählen, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unter Angabe eines entsprechenden Grundes – bei der Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist (Wohnsitzgemeinde). Mögliche Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte sind etwa Abwesenheit vom Wohnort, gesundheitliche Einschränkungen oder ein Auslandsaufenthalt, wie beispielsweise ein Urlaub.

Die Beantragung einer Wahlkarte ist bei der Wohnsitzgemeinde auf folgende Arten möglich:

 

  • schriftlich ( demnächst online, abhängig von der jeweiligen Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
    • bis Mittwoch, 15. Jänner 2025
    • bis Freitag, 17. Jänner 2025, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war.
  • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 17. Jänner 2025, 12.00 Uhr

So funktioniert die Briefwahl

Wenn die Wahlkarte bei dir angekommen ist, sind folgende Schritte erforderlich:

  • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
  • Wahlkuvert unverschlossen in Wahlkarte legen
  • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben (“eidesstattliche Erklärung”)
  • Wahlkarte verschließen (zukleben)Verschlossene Wahlkarte an die (in der Regel) Wohnortgemeinde übermitteln (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten), sodass diese bis spätestens am Freitag, 17. Jänner 2025, bis 14.00 Uhr ankommt.

Falls das aus irgendeinem Grund nicht geklappt hat, kann am Wahltag (Sonntag, 19. Jänner 2025)

während der Öffnungszeiten die unterfertigte und verschlossene  Wahlkarte – persönlich oder durch eine*n Überbringer*in bei allen Wahlbehörden innerhalb jenes Wahlkreises, in dem die Gemeinde liegt, die die Wahlkarte ausgestellt hat, abgegeben werden.

Neuer Service

Wer die Wahlkarte persönlich im Gemeindeamt abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.

 

Schnell, unkompliziert, erledigt.

 

Hannah Neugebauer

Socialmedia- und Contentmanagement

[email protected]
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