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24.04.2025 Landesregierung

Bur­gen­land be­schleu­nigt Aus­bau er­neu­er­ba­rer Ener­gi­en

Anja erneuerbare Energien
Schritt für Schritt zur Klimaneutralität

Landtag beschließt Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie

Erste Aufgabe: Klimaschutz! Der neue burgenländische Landtag hat Gesetzesänderungen beschlossen, die den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Damit werden Höchstfristen für Behördenverfahren festgelegt. Für kleine Solaranlagen und Wärmepumpen muss das Bewilligungsverfahren künftig binnen eines Monats abgeschlossen werden, für bestimmte Repowering-Projekte bei der Windkraft binnen sechs Monaten. “Unser erstes Gesetzesvorhaben, wenige Wochen nach der Landtagswahl, beschleunigt die Energiewende”, freut sich Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner.

Bundesregierung ist säumig

Mit den Gesetzesänderungen setzt das Burgenland als eines der ersten Bundesländer die EU-Richtlinie RED III um. Die Änderungen im Elektrizitätswesengesetz, im Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz sowie im Baugesetz tragen dazu bei, die Genehmigungsverfahren bei Projekten der Energiewende deutlich zu beschleunigen. Die Umsetzung auf Bundesebene ist seit fast einem Jahr ausständig. Dort hat die ÖVP bisher einen Beschluss im Nationalrat blockiert.

Der GRÜNE Klubobmann Wolfgang Spitzmüller begrüßt die Änderungen: “Unsere ambitionierten Ziele in der Klimapolitik benötigen rasche Genehmigungsverfahren. Mit den Änderungen bleiben auch die Interessen von Umwelt- und Naturschutz sowie der Anrainer gewahrt.”

Klimaschutz: “Überragendes öffentliches Interesse”

In der EU-Richtlinie wird das “überragende öffentliche Interesse” für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie, für den Ausbau des Stromnetzes und für Speicheranlagen festgelegt. Bei der Interessensabwägung im Genehmigungsverfahren muss die genehmigende Behörde grundsätzlich davon ausgehen, dass diese Anlagen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen.

Die Rechte von Anrainern, Umwelt- und Naturschutz und anderen Behörden bleiben grundsätzlich unverändert. Durch die Gesetzesnovelle werden aber klare Fristen für Verfahren gesetzt:
– Die Behörde muss innerhalb von 45 Tagen dem Antragsteller mitteilen, ob der Genehmigungsantrag vollständig ist oder nicht.

– Über die Errichtung einer Solarenergieanlage und eines Energiespeichers am selben Standort muss innerhalb von drei Monaten entschieden werden.

– Bei kleinen Solaranlagen bis zu 11 Kilowatt (kW) Leistung muss innerhalb eines Monats entschieden werden. Kann eine ausreichende Kapazität an das Verteilernetz nachgewiesen werden und reagiert die Behörde nicht innerhalb eines Monates, so gilt die Genehmigung als erteilt.

– Bei Wärmepumpen bis zu einer Leistung von 50 kW muss innerhalb eines Monates, bei Erdwärmepumpen binnen drei Monaten entschieden werden.

– Beim „Repowering“ von Windkraftanlagen und für Energiespeicher am selben Ort muss die Bewilligung innerhalb von sechs Monaten erfolgen.


Das Genehmigungsverfahren umfasst dabei alle behördlichen Stufen von der Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags bis zur Mitteilung der Entscheidung des Genehmigungsverfahrens.

Schritt für Schritt zur Klimaneutralität

“Wir straffen die Genehmigungsverfahren für alle, die eine Wärmepumpe oder eine Solaranlage installieren wollen. So können noch mehr Burgenländerinnen und Burgenländer günstige, saubere und sichere Energie beziehen und wir kommen dem Ziel der Klimaneutralität wieder einen Schritt näher”, freut sich Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner.

Wolfgang Spitzmüller, Klubobmann der GRÜNEN sieht einen großen Erfolg für die neue rot-grüne Koalition: “Schon wenige Wochen nach der Landtagswahl können wir dieses Gesetzespaket zum Klimaschutz präsentieren. Es beschleunigt den Ausbau erneuerbarer Energien und gewährleistet gleichzeitig, dass die Interessen des Umwelt- und Naturschutzes gewahrt bleiben. Nicht überall darf ein Windrad gebaut werden. Aber wenn ein Gebiet gut geprüft wurde, soll der Genehmigungsprozess rasch abgeschlossen werden.”

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