Renaturierungsgesetz hätte Landtag vorgelegt werden müssen
Landesverfassung sieht Einbindung des Landtags vor
Die Diskussion um das EU-Renaturierungsgesetz ist um eine Facette reicher. Wie bekannt ist, haben die Bundesländer zum Vorhaben der Europäischen Kommission eine negative Stellungnahme abgegeben, durch die auch Klimaministerin Leonore Gewessler gebunden ist. Die Landeshauptleute von Wien und Kärnten (beide SPÖ) haben jedoch signalisiert, ihre Meinung diesbezüglich zum Besseren geändert zu haben – nicht so Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil, der nach wie vor daran festhält, das wichtige EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur blockieren zu wollen.
Der Beitrag Burgenlands zu dieser „Einheitlichen Länderstellungnahme“ hätte aber so gar nicht ablaufen dürfen, stellt Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller (GRÜNE) fest: „Die Landesverfassung gibt in Artikel 83 ganz klar vor, dass alle Vorhaben der EU, die von wesentlichem Interesse für das Land sind, dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden müssen. Das hat der Landeshauptmann aber nicht gemacht.“ Der Landtag hat nach dieser Bestimmung die Möglichkeit, das Thema zu diskutieren und zu beeinflussen. Die Landesregierung ist dann sogar an die Meinung des Landesparlaments gebunden. Das hat Landeshauptmann Doskozil aber verhindert, indem er den Landtag – anders als in der Verfassung vorgesehen – nicht eingebunden hat.
EU-Renaturierungsgesetz ist wesentlich für den Erhalt der Artenvielfalt
Im Landtag war das EU-Renaturierungsgesetz bis dato nur Thema, weil Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller dazu eine mündliche Anfrage gestellt hat. „Selbstverständlich ist das EU-Renaturierungsgesetz von wesentlichem Interesse, immerhin ist das Artensterben ein weltweit großes Problem – besonders auch im Burgenland,“ so Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller. „Und es geht natürlich auch nicht nur um das Burgenland. Dieses Gesetz würde ja EU-weit gelten. Das Burgenland darf hier nicht weiter die Umweltministerin und die EU blockieren.“
Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller (GRÜNE) stellt daher eine Anfrage an den Landeshauptmann, wann und wie der Prozess bis zur einheitlichen Länderstellungnahme ablief und warum der Landtag nicht wie verfassungsmäßig vorgesehen eingebunden war.