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15.03.2022 Landtag

Gut­ach­ten: Flä­chen­wid­mung für Spi­tal in Gols rechts­wid­rig

Rechtswidrige Widmung wäre Amtsmissbrauch

Eine Widmung der “Golser Wiesäcker” in Bauland wäre rechtswidrig. Das geht eindeutig aus einem Rechtsgutachten der auf Umweltrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Ethos hervor. “Unsere Kritik zum Spitalsstandort in Gols wird von der SPÖ offensichtlich reflexartig als Parteipolitik abgekanzelt. Doch unsere vielen Bedenken werden nun auch von einem Rechtsgutachten bestätigt. Eine Flächenwidmung auf den Golser Wiesäckern für den Bau eines Krankenhauses wäre rechtswidrig und der Gemeinderat würde sich des Amtsmissbrauchs schuldig machen”, fasst die GRÜNE Klubobfrau zusammen.

Flächenwidmung widerspricht geltendem Recht

Eine Umwidmung in die Kategorie Bauland-Sonderwidmung widerspricht dabei gleich mehreren Gesetzen und Verordnungen: dem Raumplanungsgesetz, dem Naturschutzgesetz und dem Landesentwicklungsprogram – und zwar in insgesamt 14 Punkten. “Krankenhäuser dürfen nur an zentralen Standorten errichtet werden und Gols ist kein zentraler Standort. Die Golser Wiesäcker weisen keine Baulandeigenschaften auf, weil sie außerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes sind und es gibt weder eine Naturverträglichkeitsprüfung noch eine Strategische Umweltprüfung, die beide zwingend vor einer Widmung vorliegen müssen”, erläutert Rechtsanwalt Piotr Pyka.

Strafbare Handlungen für Gemeindevertreter

Für den Experten ist klar: Sollten die Gemeindevertreter*innen dennoch eine Widmung in Bauland durchführen, machen sie sich strafbar. “Hier geht es um Amtsmissbrauch, Schädigung von Lebensräumen in geschützten Gebieten und Amtshaftung”, zählt Pyka auf und verweist auf ein Gerichtsurteil vom OGH zu einer anderen nordburgenländischen Gemeinde. Es bestünden erhebliche Zweifel, ob der Gemeinderat von Gols über diese Problematik der Umwidmung ausreichend informiert wurde.

Die GRÜNEN werden dem Gemeinderat sowie dem Bürgermeister umgehend dieses Gutachten zukommen lassen, damit jede und jeder umfassende Informationen als Entscheidungsgrundlage hat. “Wir haben jetzt die Chance, gleich die richtigen Entscheidungen zu treffen und nicht rechtswidrige Tatsachen zu schaffen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind und unsere Natur und Landschaft dauerhaft zerstören. Diese Chance sollte das Burgenland jetzt wahrnehmen und einen anderen Standort für das neue Krankenhaus wählen”, appelliert Petrik.

Geschichte des Spital-Standortes

In der Endphase des Landtagswahlkampfes im Jänner 2020 legt sich der Landeshauptmann fest: Im letzten unverbauten Bereich zwischen Parndorf und Mönchof und außerhalb des Siedlungsgebietes von Gols, aber im Natura 2000-Schutzgebiet will Hans Peter Doskozil ein Spital bauen – ohne vorherige Prüfung und ohne Alternativstandorte für ein solches Projekt zu suchen. Kritik von Naturschutzverbänden und den GRÜNEN, die dazu im Jänner 2021 ein naturschutzfachliches Gutachten präsentierten, wird ignoriert. Im Mai 2020 fasst der von der SPÖ dominierte Gemeinderat einen Mehrheitsbeschluss für eine Flächenwidmung – gegen die Stimmen der GRÜNEN und der ÖVP.

Alle Unterlagen zum Downloaden

  • Rechtsgutachten KH Gols

  • KH Gols Stellungnahme 2020

  • Stellungnahme KH Gols BREITENECKER KOLBITSCH VANA

Christoph Gerhardt

Pressesprecher des Grünen Landtagsklubs

[email protected]
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