Kinderarmut: GRÜNE erfreut über Entscheidung aus Luxemburg
Petrik fordert von SPÖ klares Bekenntnis gegen Kinderarmut
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs sieht in der Indexierung der Familienbeihilfe einen Verstoß gegen EU-Recht. Vielen Kindern, deren Eltern zwar im Burgenland arbeiten und Sozialversicherung zahlen, die aber im benachbarten Ungarn oder in der Slowakei wohnen, wird unter der Kurz-Strache-Regierung 2019 die Familienbeihilfe gekürzt – und so Kinderarmut befördert. Auch die burgenländischen Sozialdemokraten unter SPÖ-Chef Hans Niessl und SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich befürworten diese Kürzung für im EU-Ausland lebende Kinder – und zwar schon im Jahr 2016! Massive Kritik kam nur von den GRÜNEN, die die Entscheidung des Generalanwaltes des EUGH nun begrüßen.
“Das ist ein guter Tag für viele Kinder und deren Eltern, die bei uns im Burgenland in den Geschäften, Restaurants, als Pflegerinnen oder im Tourismus arbeiten. Kinderarmut wird nicht durch Kürzungen von Sozialleistungen erreicht. Dieser Unrechts-Index muss abgeschafft werden. Ich bin nach wie vor enttäuscht von der burgenländischen Sozialdemokratie, die sich für diese Ungerechtigkeit, die Kinderarmut befeuert, stark gemacht hat. Jedes Kind ist gleich viel wert”, erklärt die GRÜNE Klubobfrau Regina Petrik.
In vier von fünf Fällen folgt der EuGH der Entscheidung des Generalanwaltes. Das Urteil wird noch vor dem Sommer erwartet.