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16.07.2024 Landtag

Landeshauptmann ignoriert weiter die Verfassung

Renaturierungs-Anfrage nicht beantwortet

Unser Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller stellte im Juni eine Anfrage an Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Er wollte wissen, warum die sogenannte „Einheitliche Länderstellungnahme“ zum EU-Renaturierungsgesetz nicht dem Burgenländischen Landtag zur Absegnung vorgelegt wurde.

 

Die Landes-Verfassung sieht nämlich vor, dass die Landesregierung den Landtag darüber informieren muss, was aber nicht gemacht wurde. Nach 6 Wochen übermittelte Landeshauptmann Doskozil nun die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage an Landtagsabgeordneten Wolfgang Spitzmüller. Nur: die Beantwortung enthält keine Antwort auf den Großteil der Fragen.

 

Weder der Inhalt der Stellungnahme zum EU-Renaturierungsgesetz wurde bekannt gegeben, noch wurde beantwortet, warum diese dem Landtag nicht – wie in der Verfassung vorgesehen – vorgelegt wurde.

Klare Worte

„Man ist seitens der SPÖ-Landesregierung offenbar nicht gewillt, meine Fragen als Abgeordneter des Landtags zu beantworten. Ich werde daher eine weitere Anfrage auch an Landtagspräsident Robert Hergovich stellen. Ich erwarte mir, dass er als Präsident die Rechte des Landtags wahrt,“ gibt sich Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller kämpferisch.

Die „Einheitliche Länderstellungnahme“ hätte Bundesministerin Leonore Gewessler verpflichten sollen, dem EU-Renaturierungsgesetz im Rat der EU nicht zuzustimmen. Nachdem die SPÖ-geführten Länder Wien und Kärnten ihre Zustimmung zur Länderstellungnahme zurückgezogen hatten, stimmte Klimaministerin Leonore Gewessler dem EU-Renaturierungsgesetz zu. Nur das Burgenland hielt als einziges SPÖ-geführtes Bundesland am „Nein“ zur Renaturierung fest. Dies aber, ohne den Landtag einzubeziehen – obwohl die Landesverfassung eine Einbindung der Abgeordneten vorsieht.

Spitzmüller: „Die Renaturierung wird trotz dieses Blockadeversuchs kommen und das ist gut und wichtig so, auch im Burgenland.“

Auszug aus dem Verfassungsgesetz

Artikel 83 Absatz 1 des Landes-Verfassungsgesetzes des Burgenlandes lautet:

„(1) Die Landesregierung hat dem Landtag alle Vorhaben im Rahmen der europäischen Integration, die

1. der Bund dem Land mitgeteilt hat und die Gesetzgebung des Landes betreffen oder

2. sonst von wesentlichem Interesse für das Land sind,
umgehend zur Kenntnis zu bringen.“

Thomas Hofer

Presse-Referent im LH-St.in Büro

[email protected]
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