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13.11.2024 Landtag

Man­gel an Trans­pa­renz beim Rech­nungs­hof­be­richt

Wolfgang Spitzmüller  zum Rechnungshofbericht "Beratungsleistungen"

Der Burgenländische Landes-Rechnungshof hat die externen Beratungsleistungen der Landesregierung geprüft und heute seinen Bericht dazu veröffentlicht. Der Bericht fällt recht vernichtend für die Bgld. Landesregierung aus. So existieren bei der Beschaffung externer Beratungsleistungen weder definierte Rahmenbedingungen noch werden bei über 90% der eingeholten Beratungsleistungen Vergleichsangebote eingeholt. Dazu fehlt ein wirksames Beschaffungsmonitoring. Zusätzlich verstößt die Landesregierung gegen das Bundesvergabegesetz, da vor der Durchführung von Vergabeverfahren der Auftragswert nicht sachkundig geschätzt wird.

Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller, Rechnungshofsprecher der GRÜNEN: “Es ist so ärgerlich, weil der Rechnungshof immer wieder auf die selben Verfehlungen hinweist und die Landesregierung weigert sich, Verbesserungen anzugehen. Es mangelt von vorne bis hinten an klaren Kriterien und Rahmenbedingungen, an Kostenüberwachung und an Transparenz. Wir GRÜNE hingegen stehen für eine transparente Verwaltung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben!”

Über eine Million Euro an Rechtsanwaltskanzlei "D"

Die jährlichen Ausgaben für externe Beratungsleistungen sind von 2020 bis 2023 um mehr als drei Viertel gestiegen, von 1,39 Mio Euro auf 2,44 Mio Euro. Obwohl im Amt der Landesregierung Fachwissen vorhanden ist, das genutzt werden könnte, werden Beratungen von außen zugekauft, ohne dass im Vorhinein begründet und transparent dargestellt wird, warum die jeweiligen Problemstellungen nicht mit internem Fachwissen gelöst werden könnten. Allein bei der Rechtsberatung der Landesregierung flossen über eine Million Euro im Zeitraum 2020 bis 2023 an eine einzige Rechtsanwaltskanzlei, das sind 71 Prozent der gesamten Rechtsberatungskosten der Landesregierung, ohne dass vorher Vergleichsangebote eingeholt wurden. Diese Rechtsanwaltskanzlei ist im Bericht aus Datenschutzgründen nur mit “Beratungsunternehmen D” benannt. Um welche Kanzlei es sich konkret handelt, bedarf daher weiterer Nachforschungen und Erklärungen.

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