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25.09.2024 Landtag

SPÖ-Lan­des­re­gie­rung pfeift auf Hoch­was­ser­schutz

Wolfgang Spitzmüller und Anja Haider-Wallner

Klubobfrau Anja Haider-Wallner und Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller von den GRÜNEN fordern angesichts der aktuellen Hochwasserereignisse eine klare Regelung, dass auf stark hochwassergefährdeten Flächen nicht gebaut werden darf. Die GRÜNEN warnen eindringlich vor dem Vorhaben der burgenländischen Landesregierung um Landeshauptmann Doskozil, Überschwemmungsflächen zur Bebauung freizugeben.

Im April 2021 beschloss der Landtag eine Regelung im Raumplanungsgesetz, dass im 30-jährigen-Hochwasserbereich (sogenannte „HQ30-Flächen“) nicht mehr gebaut werden darf. Bereits gewidmetes unbebautes Bauland auf HQ30-Flächen musste seitdem in Grünland zurückgewidmet werden. Laut einem nun veröffentlichten Gesetzesentwurf plant die SPÖ diese Regelung aufzuweichen und das Bauen auf diesen stark hochwassergefährdeten Flächen wieder möglich zu machen. Klubobfrau Anja Haider-Wallner (GRÜNE) reagiert nicht nur wegen des unsensiblen Zeitpunkts der Novelle erstaunt: „Angesichts der immer häufigeren Hochwasserfälle grenzt das Vorgehen der SPÖ an grobe Fahrlässigkeit.“

Nicht nur, dass im Schadensfall ganze Existenzen gefährdet werden und es durch allfällige Abrisse zu einer erheblichen Belastung der Umwelt kommt, entstehen auch zusätzliche Kosten durch Hilfszahlungen. Die GRÜNEN fordern daher, die bestehende Rückwidmungsverpflichtung unangetastet zu lassen. „Auch die Erweiterung der HQ30-Flächen muss angedacht werden,“ ergänzt Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller, „wir sehen ja jetzt schon, dass auch angrenzende Flächen nicht mehr sicher vor Extremereignissen sind.“

SPÖ will Bauen auf Hochwasserflächen erlauben

GRÜNEN Klubobfrau Anja Haider-Wallner zeigt dennoch Verständnis für die Situation von Betroffenen: „Ich kann die Frustration junger Familien verstehen, wenn man ein günstiges Grundstück fürs Traumhaus gekauft hat oder geerbt hat und es dann heißt, nein, es muss rückgewidmet werden, weil das Grundstück im Hochwassergefährdungsgebiet liegt.“

Man müsse jedoch das Szenario zu Ende denken und die schwerwiegenden Konsequenzen im Ernstfall in Betracht ziehen: „Und was, wenn das Hochwasser dann kommt? Und zwar nicht erst in 30 Jahren oder in 100 Jahren, sondern alle paar Jahre und alle paar Jahre schwimmt alles davon, was einem ans Herz gewachsen ist: das Auto hin, die Waschmaschine hin, der Geschirrspüler hin, der Herd, alles nass, alles voller Schlamm. Ich finde es bedenklich und in höchstem Maße unverantwortlich, wenn die Politik hier keine klaren Regeln schafft, um junge Menschen davor zu bewahren, falsche Entscheidungen zu treffen, die sie dann ein Leben lang bereuen.“ Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass man im HQ30 keinen Keller errichten darf und etwas höher bauen muss. Mit dem Bau akzeptiert man, dass Versicherung und Katastrophenfonds im Hochwasserfall nicht zahlen werden.

Landesregierung ignoriert Bundesländerbeschluss

Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller (GRÜNE) ergänzt: „Es gibt ein wirklich gutes Duo, und zwar Hochwasserschutz und Renaturierung. Und das Burgenland hat damit sogar schon Erfahrung. Wenn wir den Flüssen und Bächen endlich mehr Platz geben, haben wir mehr Hochwasserschutz und mehr Biodiversität im Doppelpack. Ein „Nebenprodukt“ sind dann auch noch Naherholungsgebiete für Burgenländer:innen, wie man am Beispiel Renaturierung in Oberwart klar sieht.“

Mit der Aufweichung des Hochwasserschutzes ignoriert die SPÖ auch die Expertise der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK). Die ÖROK ist ein politisches Gremium des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden ­– auch das Burgenland ist daran beteiligt. Die ÖROK hat mit dem „Österreichischen Raumentwicklungskonzept 2030“ Maßnahmen formuliert, um in Überschwemmungsgebieten den Freiraum zu sichern und einen Hochwasserrückhalt zu gewährleisten. Wenn die Landesregierung nun wieder das Bauen im Hochwassergebiet erlauben will, dann tut sie genau das Gegenteil von dem, was das Burgenland gemeinsam mit den Bundesländern beschlossen hat.

[Unter HQ30-Zonen versteht man jene Gebiete, die von Hochwasserereignissen betroffen sein können, die statistisch gesehen einmal alle 30 Jahre auftreten. Der Begriff „HQ30“ steht für „Hochwasser mit einer Jährlichkeit von 30 Jahren“, das bedeutet, dass in diesen Zonen mit 3,33-prozentiger Wahrscheinlichkeit pro Jahr zu Hochwassereintritten kommt.]

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