Vorzugsstimmen nutzen
In Österreich werden grundsätzlich Parteien gewählt, und jede Partei stellt ihre Kandidat:innen auf einer Liste in einer festgelegten Reihenfolge auf.
Je weiter vorne eine Person auf dieser Liste steht, desto größer ist ihre Chance, in den Nationalrat einzuziehen. Die Reihenfolge der Listenplätze entscheidet darüber, wer von der Partei ins Parlament kommt.
Mache MEHR aus deiner Stimme: Vorzugsstimme wählen!
Doch Wähler:innen haben nicht nur die Möglichkeit, für eine Partei zu stimmen – sie können auch Vorzugsstimmen vergeben.
Mit einer Vorzugsstimme kannst du eine bestimmte Kandidatin oder einen bestimmten Kandidaten deiner gewählten Partei zusätzlich unterstützen und sie oder ihn auf der Liste nach vorne reihen.
Das kann den entscheidenden Unterschied machen: Bekommt eine Person genügend Vorzugsstimmen, kann sie dadurch einen besseren Listenplatz einnehmen und vor anderen Kandidat:innen in den Nationalrat einziehen.
Bei den Nationalratswahlen hast du die Möglichkeit, jeweils eine Vorzugsstimme auf Bundes-, Landes- und Regionalebene zu vergeben. Insgesamt kannst du also drei Vorzugsstimmen abgeben. Wichtig dabei ist, dass du Vorzugsstimmen nur für Kandidat:innen der Partei vergeben kannst, die du bereits gewählt hast.
Deine Stimme zählt – mache sie mit deinen Vorzugsstimmen noch wirkungsvoller.
Österreich.gv erklärt:
Bundes- und Landesparteiliste
Eine Vorzugsstimme für eine Bewerberin/einen Bewerber der Bundesparteiliste kann durch die Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer der Bewerberin/des Bewerbers in dem am Stimmzettel dafür vorgesehenen Feld vergeben werden.
Aus der Eintragung muss deutlich hervorgehen, wem die wahlberechtigte Person ihre Vorzugsstimme geben will. Dies ist etwa dann der Fall, wenn mindestens der Familienname oder die Reihungsnummer der Kandidatin/des Kandidaten eingetragen wurde.
Regionalparteiliste
Eine Vorzugsstimme für eine Bewerberin/einen Bewerber der Regionalparteiliste kann vergeben werden, indem auf dem amtlichen Stimmzettel im hierfür vorgesehenen Kreis links vom Namen der Kandidatin/des Kandidaten ein liegendes Kreuz oder ein anderes Zeichen gesetzt wird. Auch Anhaken, Unterstreichen, oder eine sonstige Kennzeichnung am Stimmzettel werden als gültige Vorzugsstimme gewertet.
Die Vergabe mehrerer Vorzugsstimmen an die gleiche Person ist möglich, wenn die Person auf mehreren Listen einer Partei genannt ist (z.B. Bundesparteiliste und Landesparteiliste).
Vorzugsstimmen können, müssen aber nicht vergeben werden.