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27.09.2022 Landespartei

KH Gols: Bei­rat darf Flä­chen­wid­mung nicht durch­win­ken!

Petrik: Raumplanungsbeirat darf keine gefällige Entscheidung treffen

Morgen, am 28. September, tagt der Raumplanungsbeirat der burgenländischen Landesregierung, bei dem auch der Flächenwidmungsplan für ein geplantes Krankenhaus mitten in den Weingärten am Rand eines Europaschutzgebietes behandelt wird. “Dass ein Gemeinderat noch schnell vor der Gemeinderatswahl einen Beschluss fasst, weil er sich für die eigene Gemeinde einen kurzfristigen Vorteil vermutet, ist leider traurige Realität. Ein Gremium, das die Landesregierung berät, muss aber weitblickender entscheiden”, fordert Regina Petrik, Klubobfrau der GRÜNEN, die Mitglieder des Raumplanungsbeirats zu besonnenem Handeln auf.

WWF, Gutachten und Gesetze sprechen gegen Standort

Naturschutzorganisationen, Fachgutachten und eine Bürgerinitiative warnen seit langer Zeit vor den irreversiblen Folgen eines solches Projekts für Pflanzen- und Tierwelt und für den Grundwasserspiegel, wie der WWF in seiner Stellungnahme zum Umweltbericht des Umwidmungsverfahrens festhielt. “Eine Flächenwidmung für den Bau eines Krankenhauses würde in mehreren Punkten dem Landesentwicklungsprogramm 2011 widersprechen, wie bereits in zwei Rechtsgutachten festgestellt wurde. Auch zum burgenländischen Raumplanungsgesetz zeigen sich Widersprüche, über die sich ein Landesgremium nicht einfach hinwegsetzen kann”, zählt Petrik auf.

Zweiter Standort muss geprüft werden

Die Mitglieder des Raumplanungsbeirats sollen keine wohlgefällige Entscheidung treffen, sondern der Landesregierung empfehlen, noch zumindest einen weiteren Standort in der Bezirkshauptstadt Neusiedl am See eingehend zu prüfen. Es gehe um die Entwicklung einer ganzen Region, um die Wahrung des Welterbestatus, den Schutz des Grundwassers und der Artenvielfalt. “Gemeinden oder parteipolitische Überlegungen dürfen hier ebenso wenig eine Rolle spielen, wie frühzeitige, eigenmächtige Standortentscheidungen eines Landeshauptmanns. Daher appelliere ich, die Flächenwidmung nicht einfach durchzuwinken – auch wenn das dem Landeshauptmann am liebsten wäre”, so Petrik abschließend.

Zum Rechts- sowie Naturschutzgutachten.

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